Statuten der Avantgarde

by Marco

§ 1 Name und Sitz

1. Der Vollständige Name lautet:
„Avantgarde des Bürgerschützenverein 1822 Herbern e.V. von 1953“. Als Kurzform gilt „Avantgarde des Bürgerschützenverein 1822 Herbern e.V.“ oder „Avantgarde Herbern“. Im Folgenden wird sie in den Statuten als „Avantgarde“ geführt.

2. Die Avantgarde ist ein Unterverein des Bürgerschützenvereins 1822 Herbern e.V. und unterwirft sich daher der Satzung des Bürgerschützenvereins 1822 Herbern e.V.

3. Die Avantgarde hat ihren Sitz in 59387 Ascheberg-Herbern.

§ 2 Zweck des Vereins

Die Avantgarde erkennt die Ziele des Bürgerschützenvereins 1822 Herbern e.V., die in der Satzung im §2 feststehen, als ihre eigene mit an und hilft mit diese zu erfüllen.

§3 Mitgliedschaft

1. Die Avantgarde besteht aus
a.) Aktive Avantgardisten
b.) Fördernde Mitglieder
c.) Ehrenmitglieder.

2. Aktive Avantgardisten müssen männlichen Geschlechts sein und das 18. Lebensjahr vollendet und das 36. Lebensjahr nicht erreicht haben. Ausnahmen werden durch den Vorstand entschieden.

3. Fördernde Mitglieder müssen männlichen Geschlechts sein.

4. Durch schriftliche Willenserklärung können Mitglieder ihren Status ändern. Es müssen die gültigen Regeln beachtet werden.

§4 Vorstand

1. Der Vorstand der Avantgarde besteht aus
a.) dem Kommandeur
b.) dem 2. Kommandeur
c.) dem Schriftführer
d.) dem Standartenträger
e.) dem Spieß
f.) zwei Standartennebengänger.

2. Alle Posten können nur von Aktiven Avantgardisten ausgeübt werden.

3. Die Posten die unter 1. a.) bis 1. c.) und 1. e.) aufgelistet sind bilden den inneren Vorstand der Avantgarde.

4. Alle Posten bilden zusammen den Gesamtvorstand.

5. Die Posten werden auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit, der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereint.

§5 Die Aufgaben des Vorstandes

1. Der Kommandeur der Avantgarde führt die Geschäfte des Vorstandes und vertritt den Verein nach außen und innen. Er hat den Vorsitz in den Versammlungen. Er hat den militärischen Oberbefehl über die Avantgarde.

2. Der 2. Kommandeur übernimmt die Aufgaben des Kommandeurs, wenn dieser verhindert ist.

3. Der Schriftführer regelt den Schriftverkehr des Vereins.
a.) Er hält alles schriftlich fest, was bei jeder Versammlung besprochen, beschlossen oder gewählt wurde.
b.) Er unterhält ein Verzeichnis der Protokolle.
c.) Er hält den Kontakt zur Presse.
d.) Er pflegt die gesamte Öffentlichkeitsarbeit. Für diesen Zweck kann er ein anderes Mitglied mit der Pflege der online Aktivitäten beauftragen werden.
e.) Des weiteren hat er zu jeder Versammlung Einladungen zu verschicken, die spätestens 7 Tage vor der Versammlung verteilt sein müssen.

4. Der Spieß verwaltet die finanziellen Mittel der Avantgarde
a.) Er kassiert die Strafen und Beiträge, die durch die Versammlung festgelegt worden sind.
b.) Er verwaltet den Zahlungsverkehr der Avantgarde.

5. Der Standartenträger sorgt und pflegt die Standarte mit allen vorhandenen Fahnenbändern, sowie die Tischstandarte der Avantgarde.

6. Die Standartennebengänger unterstützen den Schriftführer in seinen Aufgaben.

7. Der Vorstand kann innere Vorstand- und Gesamtvorstandsitzungen abhalten.

§ 6 Ehrengarde

1. Die Ehrengarde ist die Traditionsabteilung der Avantgarde. Sie unterstütze die Avantgarde bei Veranstaltungen und offiziellen Anlässen. Sie geben der Tradition eine Stimme und geben Impulse in vielen Angelegenheiten der Avantgarde und fördert dessen Entwicklung in mannigfacher Weise.

2. Die Ehrengarde bildet sich aus:
a.) Ehrenmitglieder
b.) Träger der Verdienstmedaille für Fördermitglieder
c.) Mitglieder, die mindestens 10 Jahre aktives Mitglied waren und vom Vorstand benannt sind.

3. Die Mitglieder geben sich selbst einen Sprecher. Der Sprecher ist beratendes Mitglied des Vorstandes der Avantgarde.

4. Die Mitglieder tragen die ihnen zustehende Uniform. Sie tragen zusätzlich ein Ehrenzeichen.

§7 Die Mitgliederversammlung (Generalversammlung)

1. Im Jahr werden mindesten zwei Mitgliederversammlungen durchgeführt.
a.) Die erste Generalversammlung ist im ersten Quartal des Jahres.
b.) Die zweite Generalversammlung ist im letzten Quartal des Jahres, bei dieser Versammlung werden die Wahlen grundsätzlich durchgeführt. Dazu muss ein Kassenbericht und ein Rechenschaftsbericht des Kommandeurs gegeben werden. Die Kassenprüfung nimmt ein Mitglied aus den Reihen der Fördernde Mitglieder, ein Mitglied aus den Reihen der aktiven Mitglieder ohne Offiziersposten sowie ein Mitglied des inneren Vorstandes des Bürgerschützenvereins 1822 Herbern e.V. vor. Die Kassenprüfer aus den Reihen der Avantgarde werden abwechselnd jeweils im 2 Jahres Rhythmus gewählt . Auf Antrag bei der Verteilung der Einladung zu einer Versammlung kann eine außerordentliche Kassenprüfung durchgeführt werden. Der Vorstand muss vor der Wahl entlastet sein.

2. Der Kommandeur leitet die Mitgliederversammlung.

3. Das Recht zur Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen hat der Kommandeur. Auf Antrag von mindestens 4 Vorstandsmitgliedern oder 50 % der aktiven Mitglieder muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

4. Über jede Mitgliederversammlung muss Protokoll geführt werden; es ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Das Protokoll muss maschinenschriftlich erstellt werden.

5. Beschlüsse gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

6. Stimmberechtigt sind alle aktiven Avantgardisten.

7. Auf der Mitgliedsversammlung wird die Höhe der Strafen und des Beitrages festgesetzt.

8.
a.) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand.
b.) Die Einladung muss schriftlich erfolgen. Dabei können elektronische Möglichkeiten genutzt werden.
c.) Die Einladung muss mindesten 7 Tage vor der Versammlung verteilt werden. Es gilt der Poststempel oder Sendezeitpunkt.

9. Zur Mitgliederversammlung müssen alle Mitglieder eingeladen werden. Des Weiteren muss der 1. und 2. Vorsitzende des Bürgerschützenvereins, den Generaloberst, den Oberst, den Hauptmann sowie der Hauptkönig als beratende Gäste eingeladen werden.

10. Vor Beginn der Versammlung muss den anwesenden Mitgliedern die Tagesordnung zugänglich gemacht werden.

§8 Beiträge

1. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Er ist jährlich bis spätestens beim Schützenfest zu entrichten.
3. Es wird beim Beitrag unterschieden zwischen den verschiedenen Mitgliederstatus.
4. Wer den Beitrag ein Jahr nicht gezahlt hat, muss einen Strafbetrag mit zahlen.
5. Wer den Beitrag zwei aufeinander folgende Jahre nicht gezahlt halt wird aus dem Mitgliederregister gestrichen.

§9 Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft kann freiwillig durch eine schriftliche Willenserklärung beendet werden.
2. Die Mitgliedschaft kann durch ein Ausschluss beendet werden. Dabei muss die Mitgliedsversammlung mit einfacher Mehrheit dieses entscheiden. Das ausgeschlossene Mitglied darf nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung wieder auf genommen werden.
3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Eintreten des Todes.
4. Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand beendet, wenn ein Mitglied in zwei aufeinander folgende Jahre kein Beitrag bezahlt hat.

§10 Dienstränge

1. Die Dienstränge richten sich nach den Rängen des Bürgerschützenvereins.

2. Es wird unterschieden zwischen Mannschaftsdienstränge, Unteroffizierdienstränge ohne Portepee, Unteroffizierdienstränge mit Portepee und Offiziere.

3. Die Rangfolge ist wie folgt:
a.) Kommandeur als Hauptmann
b.) 2. Kommandeur als Oberleutnant
c.) Schriftführer als Leutnant
d.) Standartenträger als Leutnant
e.) Spieß als Hauptfeldwebel
f.) Standartennebengänger als Feldwebel.

4. Die Mitglieder der Avantgarde, die keinen Posten im Vorstand bekleiden ergeben sich aus der Zugehörigkeit bei der Avantgarde und müssen nicht gewählt werden.
Sie sind
a.) Gefreiter (Muschi) im ersten Jahr
b.) Unteroffizier ab dem zweiten Jahr.

§11 Beförderung

1. Befördert können alle Mitglieder, die länger als ein Jahr in der Avantgarde sind. Ausnahme bilden der 1. Kommandeur, der 2. Kommandeur und der Schriftführer.

2. Befördert werden kann:
a.) vom Unteroffizier zum Stabsunteroffizier
b.) vom Hauptfeldwebel zum Stabsfeldwebel.

3. Beförderungen werden durch den Inneren Vorstand der Avantgarde bestimmt.

4. Die Mitglieder der Avantgarde, die ihr erstes Schützenfest gefeiert haben, werden auf dem nächsten Schützenvolksfest zum Unteroffizier befördert.

5. Ehemalige Mitglieder des Vorstandes werden nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand mit sofortiger Wirkung zum Stabsunteroffizier befördert.

6. Weitere Beförderungen kann der innere Vorstand, nachdem er mit dem Gesamtvorstand sich beraten hat, ad personam [allein auf die Person] erteilen

§12 Die Uniform

1. Bei offiziellen Veranstaltungen trägt die Avantgarde eine Uniform.

2. Die Uniform richtet sich nach der Uniform des Bürgerschützenvereins.

3. Die Uniform besteht aus:
a.) einem schwarzen Jackett oder einer schwarzen Jacke mit Schulterklappen und Vereinsemblem auf dem linken Ärmel in Höhe der Brusttasche.
b.)
1. eine lange weiße Hose,
2. Der Kommandeur hat an der weißen Hose einen roten Längsstreifen an jeder Hosenbeinseite,
c.) schwarze Socken oder schwarze Kniestrümpfe,
d.) schwarze Schuhe,
e.) ein weißes Hemd mit Vereinsemblem auf der linken Brusttasche und Bestickung am Kragen. Links steht „Avantgarde Herbern“ und rechts steht ein vom Mitglied ausgesuchten Namen. Diese Stickerei muss in Schwarz sein,
f.) einem schwarzen Gürtel,
g.) eine rote Fliege für die Mitglieder, eine rote Schützenkrawatte für ehemalige Vorstandsmitglieder und eine silberne Schützenkrawatte für Vorstandsmitglieder,
h.) eine blaue Schirmmütze mit blau-weißer Hutschnur für die Mitglieder und eine silberne Hutschnur für Vorstandsmitglieder,
i.) auf Befehl weiße Handschuhe.

4. Die Mitglieder der Avantgarde müssen die Kosten für die Uniformteile aufkommen. Ausnahme bilden hier die Waffen, die Schulterklappen, die Fangschnüren und die Schützenschnur.

5. Die Mitglieder haben nach den Rängen folgende Schulterklappen:
a.) der Kommandeur silberne Epauletten mit 3 silberne Pickel
b.) der 2. Kommandeur eine silberne Schulterklappe mit 2 silberne Pickel
c.) der Schriftführer eine silberne Schulterklappe mit einem silbernen Pickel
d.) der Standartenträger eine silberne Schulterklappe mit einem silbernen Pickel
e.) der Spieß eine silberne Schulterklappe mit einer Schießscheibe
f.) die Standartennebengänger eine silberne Schulterklappe
g.) die Stabsunteroffiziere eine grüne Schulterklappe mit einer silberne geschlossene Tresse
h.) die Unteroffiziere eine grüne Schulterklappe mit einer silberne U-Tresse
i.) die Gefreiten eine grüne Schulterklappe
j.) weitere Schulterklappen bei außerordentlichen Beförderungen haben bei der ersten Verleihung sich nach Absprache mit dem Bürgerschützenverein sich in der Regel nach den Schulterklappen der Bundeswehr zur richten.

6. Alle Vorstandsmitglieder tragen eine silberne Fangschnur über der rechten Schulter

7. Der Spieß trägt zusätzlich um die linke Schulter eine gelbe Kordel.

8. Die Unteroffiziere und die Stabsunteroffiziere tragen an der linken Schulter eine silberne Schützenschnur.

9. Alle verliehene Orden und Abzeichen gehören zur Uniform

10. Alle Vorstandsmitglieder tragen einen Degen oder Säbel als Waffe. Alle übrigen aktiven Avantgardisten haben Holzgewehre als Waffe.

11. Zu den Holzgewehren gehören auf Befehl blau-weiße Papierrosen.

12. Änderungen an der Uniform können nur vor dem jeweiligen ranghöchsten anwesenden Offizier der Avantgarde befohlen werden.

§13 Orden und Auszeichnung

1. Nach jeweils 5 Jahren Zugehörigkeit wird dem Mitglied ein Orden verliehen. Es wird mit dem ersten Mitgefeierten Schützenfest gezählt.

2. Es können auch Orden für besondere Verdienste in Bronze, Silber und Gold verliehen werden.

3. Die ehemalige Könige der Avantgarde bekommen ein Abzeichen als Dank.

4. Die ehemalige Könige der Kinderschützenkönige der 12 bis 16 Jährigen, der in der Avantgarde eingetreten ist, bekommen ein Abzeichen als Dank.

5. Dem jeweiligen König der Avantgarde wird eine rote Schützenschnur während seiner Amtszeit verliehen.

6. Verdiente Fördermitglieder kann eine Verdienstmedaille verliehen werden.

7. Ehrenmitglieder bekommen als Zeichen ihrer Würde einen Orden verliehen.

8. Es dürfen mit Erlaubnis des Vorstandes weitere Orden getragen werden. Es gilt dabei das gültige Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Die Orden werden auf der linken Brust getragen.

10. Alle Orden und Abzeichen gehören zur Uniform.

11. Alle Orden des Bürgerschützenvereins Herbern gelten gleichrangig gegenüber dem der Avantgarde.

12. Es können der Liste weitere Orden hinzugefügt werden.

§14 Schützenfest

1. Die Avantgarde beteiligt sich vollständig beim Schützenvolksfest des Bürgerschützenvereins.

2. Das Schützenfest wird in traditioneller Form mitgefeiert. Der Gesamtvorstand entscheidet im Sinne der Mitglieder über die genaue Vorgehensweise.

3. Die Avantgarde stellt zu jedem Schützenfest mindesten einen Vogelträger. Dieser sollte möglich ihr erstes Schützenfest feiern.

4. Die Avantgarde stellt zu jedem Schützenfest zwei Kranzträger, diese sollten schon mindesten ein Schützenfest mitgefeiert haben.

5. Ehrungen und Beförderungen der Avantgarde sollen möglichst beim Schützenfest erfolgen.

§15 Veranstaltungen

1. Veranstaltungen der Avantgarde werden vom Vorstand vorbereitet und in der Mitgliederversammlung beschlossen.

2. Neben dem Schützenfest des Bürgerschützenvereins und weiteren Veranstaltungen des Bürgerschützenvereins führt die Avantgarde folgende Veranstaltung mindesten durch:

3. Biwak mit Königschiessen

§16 Biwak

1. Die Avantgarde feiert jährlich ein Biwak.

2. a.) Der Termin muss vom Vorstand bei der ersten ordentlichen Generalversammlung bekannt gegeben werden.
b.) Der Termin soll traditionsgemäß am 1. Wochenende des Septembers liegen.
c.) Bei besonderen Umständen kann der Vorstand einen anderen Termin wählen.

3. Beim Biwak findet ein Königschiessen statt. Der Königstitel ist der König der Avantgarde (Maikönig genannt)

4. Beim Schiessen um die Würde des Königs der Avantgarde dürfen nur aktive Avantgardisten teilnehmen.

5. Der König hat eine Amtskette. Des Weiteren wird ihm für seine Amtszeit eine rote Fangschnur verliehen. Nach seiner Amtszeit bekommt er ein Abzeichen.

6. Zum Biwak müssen alle Personen, wie unter § 6,9 beschrieben sind, eingeladen werden.

9. Die Uniform für das Biwak wird vom Vorstand festgesetzt.

§17 Strafen

1. Strafen sind zu entrichten wenn ein Avantgardist unentschuldigt zu spät zum Antreten erscheint, seine Uniform nicht der unter §11 angegeben entspricht oder bei disziplinarischen Fehltritten.
2. Die Höhe der Strafen wird bei Versammlungen festgelegt.
3. Bei gröberen Verstößen die zu einer Strafe führen ist es im Ermessen des Spießes die Strafen zu erhöhen.

§18 Kunst-, Kultur- und Vermögenswerte

1. Der Vorstand, insbesondere der Kommandeur, hat darüber zu wachen, dass alte Besitztümer des Vereins, die Kunst- oder Kulturwert haben, sorgfältig verwahrt und gepflegt werden. Vermögenswerte sind im Interesse des Vereins sorgsam zu verwalten. Veräußerungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

2. Zu den hervorragenden Besitztümer gehören
a.) die Standarte
b.) die Tischstandarte
c.) die Königskette des Königs der Avantgarde
d.) die Königsketten der Kinderschützenkönige
diese Besitztümer dürfen nicht veräußert werden.

§19 Ehrungen

Über Ehrungen aus besonderen Anlässen beschließt der Vorstand. Verstorbenen Mitgliedern gibt die Avantgarde das letzte Geleit unter Mitführung der Vereinsstandarte und spendet einen Beitrag zur Grabpflege oder spendet nach Absprache einen Kranz.

§20 Statutenänderungen

Statutenänderungen können nur durch Beschluss der Mitgliedermehrheit herbeigeführt werden. Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der anwesenden stimmfähigen Mitglieder erforderlich. Bei Abweichung der Statuen gegenüber der Satzung des Bürgerschützenvereins, hat die Satzung des Bürgerschützenverein Herbern den Vorrang. Jede Abweichung muss bei der nächsten Generalversammlung geändert werden.

§21 Auflösung des Vereins

1. Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muss von mindestens zwei Drittel der aktiven Mitglieder gestützt sein.

2. Entspricht der Antrag den Erfordernissen, so ist umgehend in zwei aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen, zwischen denen mindestens 14 Tagen liegen müssen, über diesen Antrag abzustimmen. Die Beschlüsse müssen gleichlaufend und von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder getragen sein.

3. Auf Antrag der Mitgliederversammlung des Bürgerschützenvereins muss das oben genannte Vorgehen durchgeführt werden.

§22 Verwendung des Vermögens

Im Falle der Auflösung des Vereins wird das vorhandene Vereinsvermögen in Form eines Treuhandvermögens dem Bürgerschützenvereins 1822 Herbern e.V. mit der Maßgabe zugewiesen werden, die Erträge aus dem Vereinsvermögen während der Zeit der Treuhandschaft caritativen Zwecken zufließen zu lassen. Nach Wiederaufleben des Vereins hat der Treuhänder das Vermögen wieder dem Verein zur Verfügung zu stellen.

§23 Annahme der Satzung

Die bei der Versammlung vom 23. Oktober 2011 beschlossene Statuten, die die bisherigen Statuten ersetzen, gehen mit Beendigung des Kalendertages, an dem die Statuten durch die Generalversammlung des Bürgerschützenverein 1822 Herbern e.V. bestätigt wurde, in Kraft. Alle alten Statuten verlieren ihre Kraft. Die Statuten wurden auf der Versammlung am 10.10.2020 geändert.

Ascheberg-Herbern, den 10.10.2020
Kommandeur

Die Anzugsordnung und die Statuten stehen zum Download bereit.